Nach 40 Jahre Fristenlösung soll Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch

Breites Bündnis an Frauenvertreterin verlangt Entkriminalisierung.
Abgeordnete der Grünen, Sozialdemokratie und Neos unterstützen Anliegen.

(Wien, 28.11.13, PUR) Schwangerschaftsabbruch ist zwar durch die Fristenlösung innerhalb der ersten drei Monate straffrei, aber immer noch Teil des Strafgesetzes. Treibende Kraft für die 1973 vom Parlament beschlossene Strafbefreiung waren die SPÖ Frauen rund um Johanna Dohnal. Sie betrieben Meinungsbildung gegen eine gesellschaftspolitische Stimmung, die patriarchal und klerikal geprägt war. Am 29. November 1973 wurde im Parlament die Fristenregelung sehr knapp -  mit 93 zu 88 Stimmen – beschlossen. Allerdings verblieb damals der ursprünglich von Maria Theresia eingeführte Abtreibungsparagraph im Strafgesetzbuch – bis heute.

Bevormundung beenden

"1973 erfolgte ein erster Schritt, heute ist der nächste notwendig“, so die UnterstützerInnen unisono: "Die vollständige Streichung dieser medizinischen Behandlung aus dem StGB“, fordert etwa der Gynäkologe Christian Fiala. "Das Verbot hilft weder den Frauen noch der Gesellschaft. Die Streichung wäre ein wichtiges politisches Signal. Denn ungewollte Schwangerschaften werden nicht durch Strafgesetze verhindert, sondern durch bessere Prävention“.  Diese Forderung unterstützt auch Anja Oberkofler, Vorsitzende des Vereins österreichischer Juristinnen: "Ich bin für die Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch, weil das Recht auf Selbstbestimmung der Frau nicht kriminalisiert werden darf“, sagt sie. Und Christa Pölzlbauer, Vorsitzende des Österr. Frauenrings (Dachverband der österr. Frauenverbände mit 1 Mio Mitglieder), ergänzt: "Frauen machen sich diese Entscheidung - für einen Abbruch - nicht leicht. Als Frauen und Frauenpolitikerinnen müssen wir sie in dieser schwierigen Situation unterstützen und nicht bevormunden oder gar kriminalisieren!" Ebenso wird die Forderung von der österr. Gesellschaft für Familienplanung, mitgetragen:  "Wir sind für die Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch, weil es ein Grundrecht der Frauen ist, sich frei und rechtens für den Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden”, so die Vorsitzende Prof.in Barbara Maier. Und die grüne Verfassungssprecherin Daniela Musiol bekräftigt: "Frauen treffen die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch keinesfalls leichtfertig. Sie sollten in dieser schwierigen Situation weder rechtliche noch finanzielle Hürden erleben.“

Frauenvertreterinnen wollen Gesetzesänderung

Unterstützung erhält die Forderung auch von der Verfassungsjuristin Brigitte Hornyik: "Vertrauen wir der selbstbestimmten verantwortungsvollen Entscheidung von Frauen und ÄrztInnen - die Entscheidung für oder gegen Kinder bestimmt das Leben von Menschen entscheidend, also muss sie frei von rechtlichen und realen Zwängen getroffen werden können!" Auch von politischer Seite wird die Forderung weitergetragen: "Ich bin für die Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch, denn die Frauen sollen nicht nur gnadenhalber nicht bestraft werden – es ist keine Straftat und den Frauen darf nicht weiterhin ein schlechtes Gewissen gemacht werden", sagt LAbg. Ingrid Riezler, Vorsitzende der SPÖ Frauen Salzburg. Auch für Johanna Dohnal war dies zeitlebens ein Anliegen: Noch 2010 bei ihrem letzten öffentlichen Auftritt während einer Pressekonferenz im Wiener Verhütungsmuseum kritisierte sie, dass der Abtreibungsparagraph nach wie vor Teil des Strafgesetzbuches ist: www.muvs.at

Weitere Unterstützerinnen:

Maria-Anna Pleischl, Präsidentin Österreichische Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP)
LAbg. Martina Wurzer, Landtagsabgeordnete und Gemeinderätin, Frauensprecherin der Grünen Wien
Christine Baur, LRin für Frauen und Gleichstellung, Integration und Soziales
Nicole Solarz, Landtagsabgeordnete der SPÖ in Salzburg
Niko Alm, Nationalratsabgeordneter der NEOS
Karin Beer, Referentin für Gesundheitspolitik in der Arbeiterkammer Salzburg
Petra Schweiger, Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin, Frauengesundheitszentrum ISIS und Gynmed Ambulanz Salzburg
Margit Firlei, Psychotherapeutin in der Elternberatung des Landes Salzburg, der Gynmed Ambulanz und in freier Praxis
Claudia Klier, m.d., Fachärztin für Erwachsenenpsychiatrie und Kinderpsychiatrie, Stellv. Leitung der Tagesklinik für Psychosomatik, Universitätsklinik für Univ. Klinik für Kinder- und Jugendheilkunde, Wien.

Link zu weiteren UnterzeichnerInnen:

Statements 40 Jahre Fristenlösung

Abortion is still a crime in the UK: www.spiked-online.com

Abortion care in Canada is decided between a woman and her doctor, without recourse to criminal law: www.bmj.com