Rechtsgrundlage

Die Ethikkommission des Gynmed Ambulatoriums ist eine Einrichtung des Gynmed Ambulatorium für Schwangerschaftsabbruch und Familienplanung, einer von der Wiener Landesregierung genehmigten Krankenanstalt. Für die Ethikkommission gilt das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr. KAG) §15b, gemäß dem in einer Krankenanstalt, an der Forschungsmaßnahmen basierend auf § 15a Abs. 1 Ziffer 1 bis 7 stattfinden, vom Rechtsträger eine Ethikkommission einzurichten ist.

Geltende Rechtsdokumente: