I. Rechtsgrundlage der Ethikkommission

§ 1. Die Ethikkommission des Gynmed Ambulatorium (im Folgenden kurz: Ethikkommission) ist eine Einrichtung des Gynmed Ambulatorium für Schwangerschaftsabbruch und Familienplanung, einer von der Wiener Landesregierung genehmigten Krankenanstalt. Für die Ethikkommission gilt das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr. KAG) §15a und §15b in der jeweils geltenden Fassung.