We are continuing treatments in accordance with precautions, despite the current corona crisis.
X. Auflösung der Ethikkommission
§ 17. Der Rechtsträger der Krankenanstalt kann die Ethikkommission jederzeit auflösen. Es bedarf hierfür der schriftlichen Mitteilung (per E-Mail) an alle Mitglieder der Ethikkommission unter Einhaltung einer einmonatigen Frist.