III. Zusammensetzung der Ethikkommission

§ 3. (1) Die Ethikkommission setzt sich aus Frauen und Männern zusammen und besteht aus2:

  1. einem Arzt, der im Inland zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt ist und weder ärztlicher Leiter der Krankenanstalt noch Prüfer ist,
  2. einem Facharzt, in dessen Sonderfach die jeweilige klinische Prüfung oder neue medizinische Methode fällt, oder ggf. einem Zahnarzt, und der nicht selbst Prüfer ist,
  3. einem Vertreter des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege,
  4. einem Juristen,
  5. einem Pharmazeuten,
  6. einer Person, die über biometrische Expertise verfügt,
  7. einem Patientenvertreter,
  8. einem Personalvertreter,
  9. einem Seniorenvertreter,
  10. einer weiteren, nicht unter Z 1 bis 9 fallenden Person, die über die entsprechende ethische Kompetenz verfügt.

(2) Die Funktion des Vorsitzenden wird durch eines der oben genannten Mitglieder (Z 1 – 10) erfüllt.

(3) Im Falle der Beurteilung eines Medizinproduktes ist ein technischer Sicherheitsbeauftragter beizuziehen.

(4) Im Falle der multizentrischen klinischen Prüfung eines Arzneimittels wird ein Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie beigezogen.

(5) Die Mitglieder der Ethikkommission sind in Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig und weisungsfrei.

(6) Die Mitgliedschaft in der Ethikkommission ist ehrenamtlich. Für die Teilnahme an der Beschlussfassung gewährt der Rechtsträger der Krankenanstalt den Mitgliedern – sofern sie nicht einen pauschalen Verzicht auf die Gewährung abgeben – eine Aufwandsentschädigung.

(7) Mitglieder der Ethikkommission legen allfällige Beziehungen zur pharmazeutischen Industrie oder Medizinprodukteindustrie gegenüber dem Vorsitzenden der Ethikkommission vollständig offen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Ethikkommission enthalten sich Mitglieder in allen Angelegenheiten, in denen eine Beziehung zur pharmazeutischen Industrie oder Medizinprodukteindustrie geeignet ist, ihre vollkommene Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen.

2Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.